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DR. PRIBILLA KALDENHOFF NEGM

Rechtsanwälte

 
   

 

Fragen und Fälle zum Berufsbildungsrecht

1. Welche Bereiche fallen unter den Begriff Berufsbildung? Erläutern Sie die Bereiche!

Das im Berufsbildungsgesetz geregelte Berufsbildungsrecht umfasst dreierlei

Berufsausbildung: Hierunter ist die Vermittlung einer breit angelegten beruflichen Grundbildung und der für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeiten notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem geordneten Ausbildungsvorgang zu verstehen.

berufliche Fortbildung: Die berufliche Fortbildung schließt an die Berufsausbildung an und soll es ermöglichen, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten, zu erweitern, der technischen Entwicklung anzupassen oder beruflich aufzusteigen.

berufliche Umschulung: Hierbei geht es darum, zu einer anderen beruflichen Tätigkeit zu befähigen, weil die betreffenden Personen in dem bisherigen Beruf nicht mehr tätig sein können oder wollen.

2. Der Erfinder D. Düsentrieb hat einen sog. Leichthubschrauber erfunden. Dabei handelt es sich um einen mit einem Rotor ausgestatteten Rollstuhl. Er möchte gern Leichthubschrauberpiloten ausbilden, da er sein Fluggerät weiteren Kreisen bekannt machen möchte.

Der 16jährige Ludwig Lilienthal ist begeistert. Er fragt, ob er sich bei Düsentrieb zum Leichthubschrauberpiloten ausbilden lassen darf. Beantworten Sie ihm, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nur in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden. Schon hieran fehlt es.

Zudem müsste Düsentrieb persönlich zur Ausbildung geeignet sein.

Außerdem müsste Düsentrieb fachlich geeignet sein oder einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder beschäftigen.

3. Erläutern Sie, wann die persönliche Eignung eines Ausbildenden oder Ausbilders fehlt.

Die persönliche Eignung fehlt, wenn der Ausbildende

aufgrund gesetzlichen oder richterlichen Verbots Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf (z.B. Verurteilung wegen eines Sittlichkeitsdeliktes). Dies gilt auch, wenn der konkrete Auszubildende volljährig ist.

wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder seine Folgebestimmungen verstoßen hat (z.B. ständig seine Ausbildungspflichten verletzt und damit eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begangen hat).

4. Muss der Ausbildungsvertrag schriftlich niedergelegt werden? Wenn ja: Was gilt, wenn keine schriftliche Niederlegung existiert?

Ja, § 4 BBiG. Ein Verstoß hat jedoch keine Nichtigkeit zur Folge. Auch ein (nur) mündlicher Ausbildungsvertrag ist wirksam. Nur  darf die Ausbildung nicht vor der Niederschrift begonnen werden. Der Vertrag kann auch nach 32 I Nr. 1 BBiG nicht eingetragen werden.

5. Der minderjährige Peter Purzel will eine Ausbildung als Bürokaufmann bei Ihnen aufnehmen. Sein Vater meint, Peter solle lieber „einen richtigen Beruf“, nämlich ein Handwerk, erlernen. Er verweigert die Zustimmung zum Ausbildungsvertrag. Ist der Vertrag wirksam, wenn nur Frau Purzel der Ausbildung zustimmt?

Beschränkt geschäftsfähiger Auszubildende, also Jugendliche, bedürfen zum Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Gesetzliche Vertreter sind Vater und Mutter zusammen (§§ 1626, 1629 BGB). Ist ein Elternteil tatsächlich daran gehindert, die elterliche Gewalt auszuüben, übt nach § 1678 BGB der andere Teil diese allein aus. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten bestimmt das Familiengericht, welchem Elternteil das Sorgerecht zusteht(§§ 1671, 1672 BGB). Steht ein Minderjähriger unter Vormundschaft, so muss der Vormund gem. § 1822 Nr. 6 BGB die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts einholen, wenn der Ausbildungsvertrag für länger als ein Jahr geschlossen werden soll.

6. Paul Profit will ausbilden, weil „man sich so billige Arbeitskräfte nicht entgehen lassen kann“. Er erfüllt die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen. Allerdings befürchtet er, ein fleißiger Auszubildender könnte ihm später Konkurrenz machen. „Natternbrut“, schimpft er und vereinbart mit jedem Auszubildenden, dass er seinen erlernten Beruf nicht am Ort des Ausbildenden oder am Sitz der Ausbildungsstätte ausüben dürfe. Geht das? Erläutern Sie ihre Antwort.

Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 BBiG ist eine Vereinbarung, die den Auszubildenden für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit beschränkt, nichtig. Die Vereinbarung ist eine solche Klausel.

7. Immer wieder kommt es vor, dass Auszubildende Ihre Stelle nicht antreten. Hierüber ist Paul Profit so erzürnt, dass er folgende Klausel in seine Ausbildungsverträge aufnimmt:

„Der Auszubildende verpflichtet sich, für den Fall, dass er das Ausbildungsverhältnis nicht am ... antritt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer Monatsvergütung zu zahlen.“

Ist die Klausel wirksam? Begründen Sie Ihre Antwort!

8. Nennen Sie die Zweige der Sozialversicherung?

Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung

9. Wer sind die Träger der Sozialversicherung?

Träger der Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen, also Pflichtkassen (Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Landwirtschaftliche Krankenkassen, Seekrankenkassen, Bundesknappschaft und  Ersatzkassen (für Angestellte und Arbeiter)

Die vorgenannten Krankenkassen sind auch Träger der Pflegeversicherung.

Träger der Rentenversicherung sind die Landesversicherungsanstalten (für Arbeiter), die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Landwirtschaftliche Alterskassen, Bundesknappschaft

Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesanstalt für Arbeit, die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter

Träger der Unfallversicherung sind gewerbliche und landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Seeberufsgenossenschaften und Gemeindeversicherungsverbände

10. Wer trägt die Beiträge für die Sozialversicherung?

Für Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer je ½, es sei denn, 610,-- DM werden unterschritten, dann trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein.

Für Unfallversicherung Arbeitgeber allein